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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (folgend AGB) der

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Hisense Gorenje Austria GmbH (folgenden Unternehmer) und dem Besteller. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB. Abweichungen von diesen AGB gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Eigene AGB des Bestellers gelten nicht, auch wenn der Unternehmer diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erfüllungshandlungen des Unternehmers stellen keine Genehmigung der AGB des Bestellers dar.

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Sämtliche Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge des Unternehmers sind freibleibend und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich und gelten insbesondere nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

1.2 Bestellungen erfolgen entweder schriftlich (vor Ort, per Telefax, per Post oder durch elektronische Medien) oder mündlich (per Telefon oder persönlich). Der Besteller ist für die Dauer von zwei Wochen ab Erhalt seiner Bestellung durch den Unternehmer an diese gebunden.

1.3 Verträge kommen durch die nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch entsprechende Lieferung zustande. Auftragsbestätigungen ergehen an die vom Besteller in seiner Bestellung bzw. bei einer laufenden Geschäftsbeziehung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse. Bei Bestellung im Wege elektronischer Post oder vergleichbarer Kommunikationsmittel gilt die Empfangsbestätigung noch nicht als Auftragsbestätigung.

1.4 Bei wesentlicher Abweichung der Auftragsbestätigung des Unternehmers von der Bestellung hat der Besteller die Abweichung innerhalb von 7 Werktagen  anzuzeigen und mitzuteilen, ob er den Vertrag annimmt. Nach Ablauf der Frist ist der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbetätigung zustande gekommen. Geringfügige, materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen Mustern und Schaustücken, Modelländerungen, Maß- und Farbabweichungen berühren den Vertragsschluss nicht und bleiben vorbehalten.

2. Preise

2.1 Sofern nicht eine andere Währung angegeben ist sind sämtliche Preise Euro-Preise. Die Preise sind Netto-Preise und enthalten keine Steuern und Abgaben, Zoll und Versicherungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und enthalten keine Kosten für Einbau u. Montage, welche gesondert verrechnet werden.

2.2 Den angeführten Preisen liegen die am Tag des freibleibenden Anbots gültigen Preislisten/Preise des Unternehmers zu Grunde.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

3.1 Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs ist das Werk des Unternehmers. Dies gilt auch dann, wenn die Fracht- und anderen Kosten zulasten des Unternehmers gehen. Die Preisgefahr geht bereits mit der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Besteller über.

3.2 Etwaige vorkommende Schäden berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Sendung. Der Unternehmer ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen werden einzeln berechnet.

3.3 Sofern der Vertrag nicht durch Lieferung zustande kommt, ergeben sich die Liefertermine und -fristen des Unternehmers aus der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Mitteilung des Unternehmers. Liefertermine und Lieferfristen sind annähernd. Die Lieferfristen gelten ab Auftragsbestätigung des Unternehmers. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vornahme aller notwendigen Mitwirkungshandlungen seitens des Bestellers voraus. Bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dem Besteller stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat bzw. als versandbereit gemeldet ist.

3.4 Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorgesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Betriebsstörungen, Ausstand und Aussperrungen, auch bei den Unterlieferanten des Unternehmers; ferner Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsmaterialien usw. oder sonstiger Hindernisse. .Der Unternehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferung um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag ganz o. teilweise zurückzutreten. Der Besteller hat im Fall unvorhergesehener Hindernisse keinen Anspruch auf Schadensersatz.

3.5 Bei Verzug oder Unmöglichkeit aus anderen als in 3.4 genannten Gründen hat der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Unternehmers. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, unter Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachfrist angedroht hat. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Besteller allerdings immer nur zu einem entsprechenden Teilrücktritt berechtigt.

3.6 Der Unternehmer ist berechtigt, Teil- und Vorauslieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen.

3.7 Wird die Ware nicht bis zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abgenommen, hat der Unternehmer das Recht, nach seiner Wahl die Ware auf Kosten des Bestellers zu liefern oder den Vertrag zu kündigen und vollen Schadensersatz zu fordern.

4. Verpackung, Montage

Die Verpackung der Ware wird nicht zurückgenommen.

5. Zahlung

5.1 Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung 14 Tage ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Dasselbe gilt für Teilrechnungen. Schecks und Wechsel werden lediglich zahlungshalber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.

5.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges wird für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 % des Rechnungsbetrags an Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von € 5,00 verrechnet. Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird auf Kosten des Bestellers ein Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. Der Unternehmer hat gegenüber dem Besteller Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers bedingten Betreibungskosten, es sei denn, dass der Besteller für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist.

5.3 Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet.

5.4 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Durch die Verhandlung über Mängelrügen anerkennt der Unternehmer nicht die Pflicht zur Mängelbehebung.

5.5 Sowohl ein Zurückbehaltungsrecht als auch die Aufrechnung des Bestellers mit seinen Forderungen gegen die Forderungen des Unternehmers werden ausgeschlossen.

5.6 Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird dem Unternehmer erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers gefährdet war, so kann der Unternehmer seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögens-Umstände beim Besteller gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.

5.7 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann der Unternehmer unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann der Unternehmer ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits gelieferte aber noch nicht bezahlte Produkte kann der Unternehmer in diesen Fällen zurücknehmen. Der Unternehmer behält sich vor, dem Besteller allfällige Schadenersatzforderungen in Folge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Rechnung zu stellen. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung Leistenden sind unwirksam.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum des Unternehmers.

6.2 Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind diese sorgfältig aufzubewahren und auf Kosten des Bestellers gegen Feuer und Diebstahl, jedenfalls solange Forderungen des Unternehmers aushaften, zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden schon jetzt an den Unternehmer abgetreten.

6.3 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.

6.4 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Vorbehaltskäufer seine Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag bis zur Höhe der dem Unternehmer aushaftenden Forderung aus dieser Lieferung schon jetzt an den Unternehmer ab. Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung zu informieren. Der Unternehmer ist ebenfalls berechtigt den Abnehmer von der Forderungsabtretung zu informieren. Zu diesem Zweck wird der Besteller dem Unternehmer den Schuldner mitteilen. Zahlungen, die der Besteller von seinem Abnehmer erhält sind unverzüglich an den Unternehmer weiterzuleiten. Mit vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen des Unternehmers fallen die Forderungen an den Besteller zurück.

6.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. Bei Be- bzw. Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erwirbt der Unternehmer Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Sachen. Der Besteller gilt in diesem Fall als Verwahrer.

6.6 Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Besteller verpflichtet sich, den Unternehmer auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Besteller hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum des Lieferanten an der Ware hinzuweisen.

7. Gewährleistung

7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Unternehmer - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche - spätestens nach 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichtet der Unternehmer nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge zu spät erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.

7.2 Handelsüblich bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen zu keiner Beanstandung.  Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die vom Unternehmer ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden. 

7.3 Der Besteller kann bis maximal sechs Monate nach Übergabe der Ware Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung geltend machen. Der Unternehmer kann die Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Nachtrag Austausch oder Preisminderung erfüllen. Wandlung ist ausgeschlossen. Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 6.5). Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

7.4 Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Unternehmers und gehen zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers .

7.5 Eine Be- oder Verarbeitung der Ware ebenso wie unsachgemäße Montage durch den Besteller oder durch Dritte führt zum Ausschluss der Gewährleistung.

7.6 Kommt es im Verhältnis des Bestellers zu seinen Kunden zu einem Gewährleistungsfall, so ist ein Rückgriff auf den Unternehmer gemäß § 933 b ABGB ausgeschlossen. Der Besteller wird seinen Kunden gegenüber ebenfalls das Rückgriffsrecht gemäß § 933 b ABGB ausschließen.

8. Haftung

Der Unternehmer haftet für einen dem Besteller entstandenen Schaden nur insoweit, als ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 5 Prozent des Warenwertes der jeweiligen Lieferung beschränkt. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Waren übernimmt der Unternehmer keinerlei Haftung. Ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet. Die Haftung des Unternehmers und seiner Vorlieferanten für Mangelfolgeschäden besteht nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für die Verletzung einer Warnpflicht durch den Unternehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen gem. § 1168 a ABGB haftet der Unternehmer nur insoweit, als ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.

9. Urheberrecht

Die vom Unternehmer hergestellten Entwürfe, Modelle, Formen, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Musterbücher und andere Muster bleiben im Eigentum des Unternehmers . Dies gilt insbesondere auch für im Zuge der Offenlegung oder Geschäftsanbahnung erstellten Unterlagen. Eine gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Kopie, Weitergabe oder Offenlegung gegenüber Dritten ist nicht gestattet.

10. Öffentliche Auftraggeber

Im Falle öffentlicher Ausschreibungen gelten die vorliegenden AGB nur in dem Umfang, indem sie der Ausschreibung nicht widersprechen.

11. Datenschutz

Soweit der Besteller dem Unternehmer personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, werden diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrages verwendet, wenn der Besteller nicht einer weitergehenden Verwendung seiner Daten ausdrücklich zugestimmt hat. Der Besteller hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, hat er das Recht auf Löschung dieser Daten sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ferner hat er das Recht auf Berichtigung der Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Der Unternehmer ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Anboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren. Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder e-Mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Besteller bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

12.2 Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der AGB bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass vom Unternehmer eingesetzte Mitarbeiter ohne ausdrücklicher Vollmacht oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen zu machen.

12.3 Der Unternehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Unternehmer hat den Besteller über diese Änderungen der AGB und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der AGB tritt in Kraft, sofern der Besteller der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Information widerspricht.

12.4 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Durch die Nicht- Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte keinesfalls verzichtet.

12.5 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Wien/Österreich. Als Gerichtsstand wird Wien/Österreich vereinbart.

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